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  • ab 20.11.2015 (aktuelle Fassung)

§ 1 NEFUG - Ziel des Gesetzes

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur Erleichterung der Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende (NEFUG)
Amtliche Abkürzung
NEFUG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
27100

Dieses Gesetz hat das Ziel, die Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende befristet zu vereinfachen und zu beschleunigen.