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  • ab 01.01.2018 (aktuelle Fassung)

§ 15 Nds. StudAkkVO - Geschlechtergerechtigkeit und Nachteilsausgleich

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung (Niedersächsische Studienakkreditierungsverordnung - Nds. StudAkkVO)
Amtliche Abkürzung
Nds. StudAkkVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22210

Die Hochschule verfügt über Konzepte zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen, die auf der Ebene des Studiengangs umgesetzt werden.