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  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 ISLLRdErl - Sicherheitsziele

Bibliographie

Titel
Leitlinie zur Gewährleistung der Informationssicherheit (ISLL)
Redaktionelle Abkürzung
ISLLRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Durch diese ISLL und das ISMS soll sichergestellt werden, dass dem jeweiligen Schutzzweck angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um das Eintreten von Sicherheitsvorfällen weitestgehend zu minimieren. Die ISLL und das ISMS dienen insbesondere

  • der zuverlässigen Unterstützung der Geschäftsprozesse oder sonstigen Verwaltungsaufgaben durch die IT und der Sicherstellung der Kontinuität der Arbeitsabläufe,

  • der Wahrung von Dienst- oder Amtsgeheimnissen,

  • der Gewährleistung der aus gesetzlichen Vorgaben resultierenden Anforderungen,

  • der Gewährleistung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten,

  • der Reduzierung der bei einem Sicherheitsvorfall entstehenden materiellen und immateriellen Schäden sowie

  • der Realisierung sicherer und vertrauenswürdiger E-Governmentverfahren.