Abschnitt 2 FE-EOErl - 2. Entgelt für den Fischereierlaubnisschein
Bibliographie
- Titel
- Entgeltordnung des Staatlichen Fischereiamtes Bremerhaven für Fischereierlaubnisse zum Fischfang in der Weser
- Redaktionelle Abkürzung
- FE-EOErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 79300
Ein Fischereierlaubnisschein gilt jeweils ab dem Tag der Ausstellung bis zum 15. Januar des Folgejahres. Hiervon abweichend gilt die Monatskarte für die Dauer eines Monats, beginnend mit dem Tag der Ausstellung oder dem ersten Tag ihrer Gültigkeit.
Für den Fischereierlaubnisschein sind folgende Entgelte zu erheben:
Große Fischereikarte mit folgenden Fanggeräten:
| 100 EUR. |
---|---|
Mittlere Fischereikarte mit folgenden Fanggeräten:
| 60 EUR. |
Kleine Fischereikarte mit folgenden Fanggeräten: 5 Handangeln, 1 Podder/Piere, 1 Senke bis 1 qm | 40 EUR |
Fischereikarte für Schülerinnen und Schüler (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) mit den Fanggeräten der Kleinen Fischereikarte; nach dem vollendeten 16. Lebensjahr ist eine aktuelle Schulbescheinigung vorzulegen. Weitere Vergünstigungen gibt es bei dieser Fischereikarte nicht. | 15 EUR |
Monatskarte mit den Fanggeräten der Kleinen Fischereikarte | 20 EUR. |
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 3 des Erl. i.d.F. vom 14. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1126)