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  • ab 01.05.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 QM-PB-BBS-RdErl - Ziele, Adressatinnen und Adressaten

Bibliographie

Titel
Qualitätsmanagement-Prozessberatung für berufsbildende Schulen in Niedersachsen (QM-Prozessberatung-BBS)
Redaktionelle Abkürzung
QM-PB-BBS-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

QM-Prozessberaterinnen und QM-Prozessberater begleiten adressatenbezogen und bedarfsgerecht die öffentlichen berufsbildenden Schulen (BBS) und Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (LbS) im (schulweiten) Qualitätsentwicklungsprozess.

Die Beratungsangebote richten sich an Schulleitungen, Schulleitungsteams, Studienseminarleitungen sowie an schulische Gremien, Steuer- und Projektgruppen.

Verbindliche Grundlage für die Beratungstätigkeit (siehe auch "Gemeinsames Beratungsverständnis - Beraterinnen und Berater des Beratungs- und Unterstützungssystems (BuU)", abrufbar unter: t1p.de/BuU) ist:

  • der Strategische Handlungsrahmen-BBS,

  • das Kernaufgabenmodell für berufsbildende Schulen in Niedersachsen (KAM-BBS),

  • die Steuerung der berufsbildenden Schulen durch Zielvereinbarungen (ZV-BBS)

in der jeweils gültigen Fassung sowie weitere verbindliche und innovative Elemente des Qualitätsmanagementsystems-BBS.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 3 des RdErl. vom 1. Mai 2024 (SVBl. S. 250)