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  • 14.02.2003 - 06.08.2007 (alte Fassung)

§ 47a WO-PersV - Experimentierklausel

Bibliographie

Titel
Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen (WO-PersV)
Amtliche Abkürzung
WO-PersV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20470020200000

1Im Rahmen eines Pilotprojekts des Innenministeriums können in bestimmten Dienststellen die regelmäßigen Personalratswahlen im Jahr 2004 zur Erprobung als elektronische Wahlen durchgeführt werden. 2Das Innenministerium kann hierfür Abweichungen von dieser Verordnung zulassen und ergänzende Anordnungen treffen. 3Es hat dabei sicherzustellen, dass die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze eingehalten werden.