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  • ab 01.01.1974 (aktuelle Fassung)

Art. 4 WassSchPolSA

Bibliographie

Titel
Abkommen über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizei-Schule
Redaktionelle Abkürzung
WassSchPolSA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411030000000

Das Kuratorium hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. 1.
    Ausübung der Fachaufsicht für die Innenminister/-senatoren der vertragschließenden Länder,
  2. 2.
    Genehmigung des Haushaltsvoranschlages,
  3. 3.
    Bestellung des Leiters der Wasserschutzpolizei-Schule und der hauptamtlichen Lehrkräfte,
  4. 4.
    Festsetzung der Teilnehmergebühren,
  5. 5.
    Erlaß einer Prüfungsordnung,
  6. 6.
    Genehmigung der Art, Zahl und Dauer der Aus- und Fortbildungsveranstaltungen,
  7. 7.
    Genehmigung des Organisationsplanes, der Geschäftsordnung und des Geschäftsverteilungsplanes,
  8. 8.
    Genehmigung der Lehrpläne.