Abschnitt 1 UOrgRdErl - Fünftagewoche
Bibliographie
- Titel
- Unterrichtsorganisation
- Redaktionelle Abkürzung
- UOrgRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
1.1 An den Schulen findet der Unterricht in der Regel von montags bis freitags statt.
1.2 Schulen können in Abstimmung mit dem Schulträger und dem Träger der Schülerbeförderung festlegen, dass an zwei Sonnabenden im Monat in allen oder einzelnen Schulbereichen Unterricht stattfindet. Landeseinheitlich festgelegte unterrichtsfreie Sonnabende gemäß Bezugserlass zu a bleiben unberührt.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 6 Satz 1 des Runderlasses vom 18. Januar 2021 (SVBl. S. 64)