§ 2 NEZulVO - Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Erschwerniszulagenverordnung (NEZulVO)
- Amtliche Abkürzung
- NEZulVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Ist die Gewährung einer Erschwerniszulage neben einer besonderen Stellenzulage ganz oder teilweise ausgeschlossen, so gilt dies auch für eine nach Wegfall der besonderen Stellenzulage gewährte Ausgleichszulage, solange diese noch nicht bis zur Hälfte aufgezehrt ist.