§ 65d ZRHO - Form und Sprache des Ersuchens
Bibliographie
- Titel
- Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
- Amtliche Abkürzung
- ZRHO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31020000000001
Das Ersuchen muss nach dem Muster des Formblatts im Anhang der Verordnung erstellt sein. Die vorgedruckten Teile können in jeder im Anwendungsbereich der EG-Zustellungsverordnung existierenden Amtssprache abgefasst sein. Die Eintragungen in das Formblatt müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Sind die Eintragungen in einer anderen Sprache abgefasst, kann das Ersuchen gemäß Abschnitt 9.2.2. des Formblattes unerledigt an die Übermittlungsstelle zurückgesandt werden, Art. 6 Abs. 3 EG-Zustellungsverordnung.