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  • ab 01.10.2023 (aktuelle Fassung)

Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben für das allgemein bildende Schulwesen

Bibliographie

Titel
Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben für das allgemein bildende Schulwesen
Redaktionelle Abkürzung
KCurrRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

RdErl. d. MK v. 1.10.2023 - 32-82150 - VORIS 22410 -

Vom 1. Oktober 2023 (SVBl. S. 522)

Der Unterricht in allgemein bildenden Schulen wird auf der Grundlage von Lehrplänen (Kerncurricula, Rahmenrichtlinien, Curriculare Vorgaben) erteilt. Soweit für einzelne Fächer noch keine Kerncurricula vorliegen, erfolgt der Unterricht auf der Grundlage der vorhandenen Rahmenrichtlinien und der Curricularen Vorgaben.

Die in der beigefügten Übersicht genannten Lehrpläne (Kerncurricula, Curriculare Vorgaben, Rahmenrichtlinien und Bildungsstandards) sind für den Unterricht in den Fächern gemäß den Grundsatzerlassen zur Arbeit in den Schulformen des allgemein bildenden Schulwesens und der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe verbindlich.

Die Lehrpläne für die Unterrichtsfächer der beruflichen Gymnasien sind dem Bereich der beruflichen Bildung zugeordnet und in der Datenbank unter der Internet-Adresse http://www.nibis.phtml?menid=303 erfasst.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Angaben zu der Übersicht:1
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