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  • 01.01.2004 - 14.02.2013 (alte Fassung)

§ 31g ZRHO - Zustellungsantrag

Bibliographie

Titel
Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
Amtliche Abkürzung
ZRHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31020000000001

Für die Erstellung des Antrags ist ein Formblatt nach dem Muster im Anhang der EG-Zustellungsverordnung zu verwenden. Die Landesjustizverwaltungen oder die sonst zuständigen Behörden stellen Formblätter zur Verfügung.