Art. 3 DVFG - Evaluation und Inkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung in Niedersachsen und zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes - (Artikel 3 Absatz 1 - Evaluation) -
- Redaktionelle Abkürzung
- DVFG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20500
(1) Die Landesregierung überprüft zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung auf die Kommunen.
(2) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt
- 1.
Artikel 1 § 6 Abs. 3 und § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 am 18. April 2020,
- 2.
Artikel 1 § 4 Abs. 2 bis 4, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1 und 2, § 12 Abs. 1 bis 3 am 1. Juli 2021 und
- 3.
Artikel 1 § 5 Abs. 5 am 1. Januar 2023
in Kraft.
Hannover, den 24. Oktober 2019
Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele Andretta
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil