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  • ab 02.11.2019 (aktuelle Fassung)

Art. 3 DVFG - Evaluation und Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung in Niedersachsen und zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes - (Artikel 3 Absatz 1 - Evaluation) -
Redaktionelle Abkürzung
DVFG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

(1) Die Landesregierung überprüft zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung auf die Kommunen.

(2) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt

  1. 1.
  2. 2.
  3. 3.

    Artikel 1 § 5 Abs. 5 am 1. Januar 2023

in Kraft.

Hannover, den 24. Oktober 2019

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele Andretta

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil