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  • ab 01.01.2002 (aktuelle Fassung)

Art. 21 Euro-AnpG - Änderung des Niedersächsischen Kirchensteuerrahmengesetzes

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Euro-Anpassungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
Euro-AnpG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
62100030000000

Das Kirchensteuerrahmengesetz in der Fassung vom 10. Juli 1986 (Nds. GVBl. S. 281) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 11 Abs. 1 Satz 3 wird der Betrag "0,05 Deutsche Mark" durch die Worte "den Cent" ersetzt.

  2. 2.

    In § 12 Abs. 2 Satzt 2 werden die Worte "bei Monats-, Wochen- und Tageslohnzahlungen jeweils auf 0,01 Deutsche Mark, bei anderen Lohnzahlungen auf 0,05 Deutsche Mark" durch die Worte "jeweils auf den Cent" ersetzt.