Art. 21 Euro-AnpG - Änderung des Niedersächsischen Kirchensteuerrahmengesetzes
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Euro-Anpassungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- Euro-AnpG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 62100030000000
Das Kirchensteuerrahmengesetz in der Fassung vom 10. Juli 1986 (Nds. GVBl. S. 281) wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 11 Abs. 1 Satz 3 wird der Betrag "0,05 Deutsche Mark" durch die Worte "den Cent" ersetzt.
- 2.
In § 12 Abs. 2 Satzt 2 werden die Worte "bei Monats-, Wochen- und Tageslohnzahlungen jeweils auf 0,01 Deutsche Mark, bei anderen Lohnzahlungen auf 0,05 Deutsche Mark" durch die Worte "jeweils auf den Cent" ersetzt.