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  • ab 14.04.2016 (aktuelle Fassung)

Anlage RL SEE-FördRdErl - ELER-Förderperiode 2014-2020 (PFEIL), Maßnahme Code 7.6 *), Artikel 20 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung (RL Seenentwicklung - SEE)
Redaktionelle Abkürzung
RL SEE-FördRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

- Auswahlkriterien zu der Richtlinie Seenentwicklung - SEE -

Antragsteller:
Bezeichnung des Vorhabens:
Eingangsnummer/Listennummer:
Bezeichnung des Stillgewässers:
1.Fachliche Bedeutung des Wasserkörpers
a)Zugehörigkeit des Gewässers zu den EG-WRRL-Seen in NiedersachsenPunkteerreichte Punkte
es handelt sich um ein Stillgewässer im Rahmen der EG-WRRL (> 50 ha)4
es handelt sich nicht um ein Stillgewässer im Rahmen der EG-WRRL (< 50 ha)0
b)Lage in SchutzgebietenPunkteerreichte Punkte
b 1)Stillgewässer innerhalb oder am Rand von NATURA-2000-Gebieten4
b 2)Stillgewässer innerhalb oder am Rande von Naturschutzgebieten (auch Biosphärenreservate), welche nicht unter b 1 fallen4
b 3)Stillgewässer außerhalb von Schutzgebieten nach b 1 und b 20
c)TrinkwasserschutzPunkteerreichte Punkte
Stillgewässer (bzw. Einzugsgebiet) liegt im Trinkwasserschutz- oder Trinkwassergewinnungsgebiet4
Stillgewässer (bzw. Einzugsgebiet) liegt nicht im Trinkwasserschutz- oder Trinkwassergewinnungsgebiet0
d)BadegewässerPunkteerreichte Punkte
das Stillgewässer ist ein Badegewässer4
das Stillgewässer ist kein Badegewässer0
e)Limnologisches FachkonzeptPunkteerreichte Punkte
limnologisches Fachkonzept liegt vor2
limnologisches Fachkonzept liegt nicht vor0
2.Fachliche Bedeutung der Einzelmaßnahme
a)Fachliche Bedeutung/Art der MaßnahmePunkteerreichte Punkte
es handelt sich um eine Gewässersanierung8
es handelt sich um eine kombinierte Gewässersanierung/Restaurierung6
es handelt sich um eine Gewässerrestaurierung4
b)Fachlicher Bewertung der Effektivität (zu erwartende Verbesserung des ökologischen Zustands/Potenzials des Gewässers durch die Maßnahme)Punkteerreichte Punkte
hoch6
mittel3
gering1
Fachliche Einschätzung der Fachbehörde mit kurzer Begründung.
c)Nutzwertanalyse (steht der Aufwand in angemessenem Verhältnis zu den Erfolgsaussichten)Punkteerreichte Punkte
hoch6
mittel3
gering1
Fachliche Einschätzung der Fachbehörde mit kurzer Begründung.
d)Hohe Dringlichkeit des Vorhabens (z. B. Blaualgenproblem)Punkteerreichte Punkte
hoch6
mittel3
gering1
Fachliche Einschätzung der Fachbehörde mit kurzer Begründung. Kriterien: z. B. mehrjähriges Auftreten von Belastungsindikatoren, ggf. unter Bezugnahme von 1 b, 1 c, 1 d.
3.Zusätzliche Kriterien
a)Fortsetzung von bereits begonnenen oder umgesetzten Maßnahmen der SeenentwicklungPunkteerreichte Punkte
trifft zu4
trifft nicht zu0
b)Synergieeffekte mit anderen Maßnahmen oder Vorhaben, z. B. Fließgewässerentwicklung, Naturschutz, Fischerei, Erholung, UmweltpädagogikPunkteerreichte Punkte
hoch8
mittel4
gering1
kein Synergieeffekt vorhanden0
Fachliche Einschätzung der Fachbehörde mit kurzer Begründung. Kriterien: Nach Anzahl oder Bedeutung der Effekte, die durch die Synergien erzielt werden können.
c)Besonderes Landesinteresse/PilotvorhabenPunkteerreichte Punkte
sehr hoch8
hoch4
mittel2
gering0
Fachliche Einschätzung der Fachbehörde mit kurzer Begründung. Kriterien: z. B. das Stillgewässer liegt in Südniedersachsen; kulturelles Schutzgut ist betroffen etc.
d)Limnologische Beurteilung in Bezug auf das Stillgewässer "Integrierte Gesamtbewertung"Punkteerreichte Punkte
signifikant positive Wirkung8
positive Wirkung6
geringe Wirkung3
keine Wirkung0
Fachliche Einschätzung der Fachbehörde mit kurzer Begründung.
Gesamtpunktzahl der Nummern 1 bis 3:72
Mindestpunktzahl:34
Erreichte Punktzahl:

Code 7.6: Studien und Investitionen für Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern, ländlichen Landschaften und Gebieten mit hohem Naturwert einschließlich der damit verbundenen sozioökonomischen Aspekte und Vorhabe der Umweltbildung.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Runderlasses i.d.F. vom 14. April 2021 (Nds. MBl. S. 602)