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Anlage 1 NBodSUVO - Anforderungen an die Sachkunde und die gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen
(zu § 2 Abs. 2)

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten (NBodSUVO)
Amtliche Abkürzung
NBodSUVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28300

1
Allgemeine Anforderungen

1.1
Grundsätzliche Befähigungen

Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten müssen befähigt sein,

  • Sachlagen, bei denen eine Entscheidung der zuständigen Behörde über Sofortmaßnahmen herbeizuführen ist, zu erkennen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen,

  • zu erkennen, ob weitere Sachverständige hinzuzuziehen sind,

  • Sachverhalte im eigenen Fachgebiet abschließend zu beurteilen,

  • Vorschläge für das weitere Vorgehen zu entwickeln,

  • Untersuchungen zu koordinieren und Hilfsleistungen zu veranlassen und

  • Untersuchungsdefizite und offene Fragen aufzuzeigen.

1.2
Vor- und Fortbildung

  • Abgeschlossenes Studium an einer Universität oder Fachhochschule der bei den einzelnen Sachgebieten genannten Fachrichtungen oder eine gleichwertige Qualifikation,

  • eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit vorzugsweise im Bereich Bodenschutz und Altlasten oder in Umweltbereichen mit engem Bezug zum Bereich Bodenschutz und Altlasten (zum Beispiel Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft), davon mindestens drei Jahre in einer Tätigkeit, die eigenverantwortliche Entscheidungen erforderte,

  • erfolgreiche Teilnahme an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen.

1.3
Allgemeine fachliche Kenntnisse

  • Grundkenntnisse in Geologie, Hydrogeologie und Bodenkunde,

  • Grundkenntnisse in anorganischer, organischer, physikalischer und technischer Chemie,

  • Kenntnisse geeigneter Methoden der Erfassung, Gefährdungsabschätzung, Sanierung und Überwachung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen,

  • Kenntnisse in der Bewertung von Bodenfunktionen in Bezug auf deren Funktionserfüllung oder Empfindlichkeit gegenüber Einwirkungen,

  • Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und im Gesundheitsschutz,

  • Grundkenntnisse in der Datenanalyse, Statistik und Informationsverarbeitung und

  • Kenntnisse der grundlegenden fachlichen Regelwerke des Fachgebiets.

1.4
Allgemeine rechtliche und verwaltungsorganisatorische Kenntnisse

  • Grundkenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere

    • Bundes-Bodenschutzgesetz,

    • Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung,

    • Landesbodenschutzgesetze und zugehörige Rechtsvorschriften,

    • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz,

    • Landesabfallgesetze,

    • Wasserhaushaltsgesetz,

    • Landeswassergesetze und zugehörige Rechtsvorschriften,

    • Baugesetzbuch,

    • Bundesberggesetz,

    • Bundes-Immissionsschutzgesetz,

    • Gefahrstoffverordnung,

    • Grundwasserverordnung,

    • Umweltstrafrecht,

    • Unfallverhütungsvorschriften (insbesondere für Arbeiten in kontaminierten Bereichen),

    • Vertragsrecht (Bürgerliches Gesetzbuch, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Verdingungsordnung für Leistungen, Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure),

  • Kenntnisse über den Aufbau und Zuständigkeiten der öffentlichen Verwaltung.

2
Sachgebietsspezifische Anforderungen

2.1
Sachgebiet "Flächenhafte und standortbezogene Erfassung und historische Erkundung"

2.1.1
Fachrichtung

  • Studium der Geologie, Bodenkunde, Physischen Geografie, Geoökologie, Landschaftsökologie oder Geodäsie mit geeigneten Studienschwerpunkten,

  • Studium anderer Fachrichtungen der Natur-, Ingenieur- oder Geschichtswissenschaften, wenn der Nachweis einer für das Sachgebiet hinreichenden Ausbildung erbracht wird.

2.1.2
Besondere fachliche Befähigungen

Die oder der Sachverständige muss in der Lage sein, die für die Erhebungen über altlastverdächtige Flächen (standortbezogen oder flächenhaft) bedeutsamen Verfahren der Archivrecherche und Schriftgutauswertung, der multitemporalen Karten- und Luftbildauswertung, der Zeitzeugenbefragung sowie Geländebegehungen sachgerecht auszuwählen und durchzuführen. Sie oder er muss die gewonnenen Tatsachen und Erkenntnisse auswerten und so darstellen können, dass eine tragfähige Grundlage für die Entscheidung über weitere Schritte und für deren Planung vorliegt.

2.1.3
Besondere fachliche Kenntnisse

  • Recherche und Auswertung von Schriftgut in Archiven, einschließlich vorhandener Gutachten,

    • Änderungen in der öffentlichen Verwaltung im Zuge von Verwaltungs- und Territorialreformen,

    • Gliederung des Archivwesens und Erschließung der Bestände,

    • rechtliche Beschränkungen der Einsichtnahme, Vorschriften zur Aufbewahrung, Aussonderung und Weitergabe,

  • Recherche und Auswertung von Karten und Luftbildern,

    • Fundstellen für historisches wie aktuelles Luftbild- und Kartenmaterial,

    • Techniken der multitemporalen Auswertung von Karten und Luftbildern,

    • spezifische Merkmale historischer Luftbilder,

    • Inhalte und Gestaltungsregeln amtlicher Kartenwerke sowie deren Veränderungen,

    • Auswertung thematischer Karten zur Abgrenzung von Verdachtsflächen und altlastverdächtigen Flächen sowie zur Bewertung von Bodenfunktionen, auch unter Einsatz geografischer Informationssysteme,

  • Befragung von Zeitzeugen, Entwicklung einzelfallbezogener Befragungskonzepte,

  • altlast- und bodenrelevante Herstellungsverfahren, Betriebs- und Arbeitsabläufe,

  • Ortsbegehungen und Geländeaufnahmen unter Berücksichtigung altlastrelevanter Aspekte,

  • fachliche Beurteilung der Ergebnisse von Erhebungen und historischen Erkundungen bezüglich

    • Art, Lage und Umfang möglicher Kontaminationen,

    • Lage und Veränderungen altlastrelevanter Anlagenteile, Produktionsprozesse und Betriebsabläufe,

    • Ablagerungsorten und -zeiträumen, Art, Menge und Herkunft der abgelagerten Stoffe,

    • Kriegseinwirkungen, Havarien, Betriebsstörungen und vergleichbare Ereignisse,

  • fachliche Beurteilung von Anhaltspunkten für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast,

  • spezielle fachliche Regelwerke und Arbeitshilfen.

2.1.4
Gerätetechnische Mindestausstattung

  • Spiegelstereoskop mit Vergrößerungsaufsatz (Fernrohrlupe mit dreifacher oder stärkerer Vergrößerung) zur Betrachtung der Luftbilder als dreidimensionales Geländemodell und zur aufgabenbezogenen Objektidentifikation,

  • Bildumzeichengerät zur Übertragung der zuvor identifizierten und im Bild markierten altlastverdächtigen Areale in die Basiskarte (das Gerät muss neben dem Ausgleich der Maßstabsunterschiede zwischen Karte und Luftbild eine dem maßstabsgerechten Genauigkeitsgrad der Kartierung adäquate Korrektur der Abbildungsfehler des Luftbildes gewährleisten),

  • Stereometer (Stereomikrometer) zur Parallaxenmessung und zur Berechnung von Höhendifferenzen und damit zum Beispiel von Ablagerungsmächtigkeiten und

  • Ausstattung mit Geräten und Programmen zur elektronischen Datenverarbeitung mit Eignung zum Einsatz geografischer Informationssysteme.

2.2
Sachgebiet "Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Gewässer"

2.2.1
Fachrichtung

  • Studium der Geologie, Geoökologie, Chemie oder des Bauingenieurwesens mit geeigneten Studienschwerpunkten oder

  • Studium anderer Fachrichtungen der Naturwissenschaften oder Ingenieurwissenschaften, wenn der Nachweis einer für das Sachgebiet hinreichenden Ausbildung erbracht wird.

2.2.2
Besondere fachliche Befähigungen

Die oder der Sachverständige muss in der Lage sein, alle Untersuchungen von Gewässergefährdungen und -schäden im Zusammenhang mit Altlasten und flächenhaften Bodenbelastungen zu planen, die Ergebnisse zu beurteilen und die Vergabe und Ausführung der gewerblichen Leistungen fachlich zu begleiten.

2.2.3
Besondere fachliche Kenntnisse

  • Boden- und Gesteinsarten, Stratigrafie und Tektonik, regionale Geologie, hydraulische Leitfähigkeit von Gesteinen und Gesteinsverbänden,

  • hydrologische und hydrogeologische Zusammenhänge,

  • gewässerrelevante Stoffe einschließlich deren Herkunft und Eintragspfaden in den Boden,

  • physikalische und chemische Stoffeigenschaften und Stoffwirkungen, hydrogeochemische und mikrobiologische Vorgänge im Boden und im Gewässer, Schadstoffmobilität,

  • stoffliche Ausbreitungsvorgänge und Rückhaltevermögen in der gesättigten und ungesättigten Zone,

  • Sanierungsverfahren für Boden und Grundwasser einschließlich Mobilitätsverminderung,

  • Ortsbegehungen und Geländeaufnahmen,

  • bodenkundliche Ansprache von Böden, insbesondere anthropogen veränderter Böden,

  • Planung und Koordinierung von Maßnahmen zur Erfassung und Erkundung der geologischen und hydrogeologischen Randbedingungen; Hintergrundgehalte und -konzentrationen,

  • Probennahme, -behandlung und -analytik von Böden, Bodenmaterialien und sonstigen Materialien, Oberflächen-, Sicker- und Grundwasser, Bodenluft und Deponiegas einschließlich analytischer Schnellverfahren und Vor-Ort-Bestimmungen,

  • Ausarbeitung von Untersuchungsprogrammen, Kostenschätzung, Qualitätssicherung,

  • Ausschreibung und Begleitung von Untersuchungen,

  • Einsatz von Modellen zur Simulation der Freisetzung und Ausbreitung von Schadstoffen und deren Einwirkung auf Gewässer,

  • spezielle fachliche Regelwerke und Arbeitshilfen,

  • fachliche Beurteilung der Ergebnisse, insbesondere

    • Aussagefähigkeit von Untersuchungsergebnissen, Übertragbarkeit von Laboruntersuchungen,

    • Feststellung altlastbedingter Verunreinigungen und aktueller Schadensfälle,

    • Verfahren und Methoden zur weiteren Sachverhaltsermittlung und -beurteilung bei Prüfwertüberschreitung,

    • Prognose der Schadstoffausbreitung im Boden, in das Grundwasser und in oberirdische Gewässer,

    • Art, Umfang und Prognose der Ausbreitung von Grundwasserverunreinigungen und

    • abschließende Darstellung des Sachverhalts und Empfehlung weiterer Maßnahmen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsvorschriften.

2.3
Sachgebiet "Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Pflanze, Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien"

2.3.1
Fachrichtung

  • Studium der Bodenwissenschaften, Agrarwissenschaften, Gartenbauwissenschaften, Landespflege, Geografie, Ökologie, Geoökologie oder Biologie mit geeigneten Studienschwerpunkten,

  • Studium anderer Fachrichtungen der Naturwissenschaften oder Ingenieurwissenschaften, wenn der Nachweis einer für das Teilgebiet hinreichenden Ausbildung erbracht wird.

2.3.2
Besondere fachliche Befähigungen

Die oder der Sachverständige muss in der Lage sein, alle Untersuchungen und Beurteilungen von Kulturböden und Pflanzen im Zusammenhang mit der Gefährdungsabschätzung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie der Begrenzung von Stoffeinträgen, insbesondere beim Auf- und Einbringen von Materialien auf und in Böden, durchzuführen und die Vergabe und Ausführung der gewerblichen Leistungen fachlich zu begleiten.

2.3.3
Besondere fachliche Kenntnisse

  • Vorkommen, stoff- und bodenspezifisches Verhalten von Schadstoffen in (Kultur-) Böden,

    • Hintergrundgehalte von Schadstoffen in Abhängigkeit von Nutzung und Siedlungsstruktur, bei anorganischen Stoffen zusätzlich differenziert nach Substrat und Ausgangsgestein,

    • Puffer-, Rückhalte- und Freisetzungspotential von Böden bezüglich Schadstoffe,

    • Sorption, Desorption und Mobilität von Schadstoffen in Böden und Einflussfaktoren,

    • Zusammenhänge zwischen Gesamtgehalten sowie mobilisierbaren und mobilen Schadstofffraktionen in Abhängigkeit von Stoffbestand und Eigenschaften der Böden,

    • Bioverfügbarkeit von Schadstoffen in Böden und Einflussfaktoren (unter anderem "räumliche Verfügbarkeit", biochemische und mikrobiologische Besonderheiten in der Rhizosphäre),

    • Abbau und Metabolisierung organischer Schadstoffe in Böden,

  • Schadstoffübergang Boden - Pflanze,

    • Bedeutung verschiedener Kontaminationspfade (Schadstoff-, Pflanzenart-, Pflanzenorgan-, Standort- und Bewirtschaftungs-Einfluss),

    • Art-, Sorten- und Organspezifität der Schadstoffakkumulation in Pflanzen ("Transferfaktoren"),

    • phytotoxische Wirkungen (Schadsymptome),

    • Überlagerung durch den Kontaminationspfad Atmosphäre - Pflanze,

  • Durchführung von Geländebegehungen und -aufnahme unter schadstoffspezifischen Fragestellungen, insbesondere auch

    • Erkennen von signifikanten biologischen Auffälligkeiten (insbesondere pflanzensoziologische Besonderheiten oder Veränderungen, Symptome toxischer Schadstoffkonzentrationen bei Pflanzen),

    • Deutung der Geländemorphologie und -befunde im Hinblick auf anthropogene Einflüsse (insbesondere Stoffeinträge, Ablagerungen, Auffüllungen, Bodenumlagerungen),

  • Technik der Bodenkartierung auf anthropogen überprägten Flächen (zum Beispiel Kartierhilfsmittel, Leitprofile, Kartierschlüssel) in Anlehnung an die Methoden der Stadtbodenkartierung,

  • Planung, Ausschreibung, Vergabe und Begleitung von gewerblichen Arbeiten (zum Beispiel Sondier- und Bohrarbeiten, geophysikalische Untersuchungsverfahren, Probennahme und -behandlung, Analytikleistungen, Arbeitssicherheit),

  • bodenkundliche Ansprache im Gelände, vor allem anthropogen veränderter Böden (insbesondere Horizontierung, Bodenart, Gefügeform und -besonderheiten, Lagerungsdichte, Humusgehalt, Fremdmaterial),

  • Gewinnung repräsentativer Boden- und Pflanzenproben unter Berücksichtigung statistischer Erfordernisse (insbesondere Probennahmestrategie, Messnetzaufbau, Probennahmeverfahren, Probennahmegeräte),

  • fachliche Beurteilung erzielter Ergebnisse im Hinblick auf den Pfad Boden - Pflanze ( Tier) unter Berücksichtigung lebensmittel- und futtermittelrechtlicher Vorgaben sowie toxikologischer Aspekte,

  • Maßnahmen zur Reduzierung oder Unterbindung des Schadstofftransfers Boden Pflanze und deren Effizienz,

    • Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen (pH-Regulierung, Pflanzenauswahl, Bewirtschaftungsverfahren, Nutzungsänderung und -beschränkung),

    • Sicherungsmaßnahmen (Immobilisierungsverfahren, Überdeckung),

  • Maßnahmen zur Dekontamination,

  • spezielle fachliche Regelwerke und Arbeitshilfen.

2.4
Sachgebiet "Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Mensch"

2.4.1
Besondere fachliche Befähigungen

Die oder der Sachverständige muss in der Lage sein, neben der Erfüllung der Voraussetzungen für das Sachgebiet 2.2 oder 2.3 in dafür geeigneten Fällen auch den Wirkungspfad Boden - Mensch anhand verbindlicher oder amtlich empfohlener Prüf- oder Maßnahmenwerte zu beurteilen.

Die Sachverständigen müssen erkennen und begründet darlegen können, welche Fragestellungen der Beurteilung durch einen auf dem Gebiet Altlasten erfahrenen Fachmann mit abgeschlossenem Studium geeigneter Fachrichtung und abgeschlossener Weiterbildung in Hygiene und Umweltmedizin oder Pharmakologie und Toxikologie oder dem öffentlichen Gesundheitswesen bedürfen.

2.4.2
Besondere fachliche Kenntnisse

  • Eigenschaften boden- und altlastrelevanter Schadstoffe,

  • Grundkenntnisse über die Toxikologie boden- und altlastrelevanter Schadstoffe (Aufnahme, Wirkungen, Kombinationswirkungen, toxikologische Endpunkte),

  • Kenntnisse über Bioverfügbarkeit, Resorption und Hintergrundbelastung,

  • Vergleichbarkeit von Natur- und Laborbedingungen,

  • spezifische Vorgehensweise bei der Ableitung von Prüf- und Maßnahmenwerten (Methoden, Grundlagen) unter Beachtung der bodenschutzrechtlichen Vorgaben,

  • Einzelfallbeurteilung in Bezug zu den Ableitungsmodalitäten von Prüf- und Maßnahmenwerten,

  • Verfahren und Methoden zur weiteren Sachverhaltsermittlung und -beurteilung bei Prüfwertüberschreitung,

  • Erstellung begründeter Programme zur Probennahme und -behandlung sowie Analytik von Böden, Bodenmaterialien und sonstigen Materialien, Bodenluft, Raumluft und Deponiegas einschließlich analytischer Schnellverfahren und Vor-Ort-Bestimmung,

  • Planung, Ausschreibung, Vergabe und Begleitung von gewerblichen Arbeiten (zum Beispiel Sondier- und Bohrarbeiten, geophysikalische Untersuchungsverfahren, Probennahme und -behandlung, Analytikleistungen, Arbeitssicherheit),

  • bodenkundliche Ansprache von Böden, insbesondere anthropogen veränderter Böden,

  • Probenansprache zur Beschreibung der Beschaffenheit von Böden, Bodenmaterialien und sonstigen Materialien,

  • Expositionsabschätzung (quantitative Bedeutung der Wirkungspfade, Verhalten boden- und altlasttypischer Stoffe, einzelfallbezogene Expositionsunterschiede),

  • Modelle zur Gefährdungsabschätzung (zum Beispiel Expositionsmodelle) unter Berücksichtigung ihrer Anwendbarkeit und Grenzen und

  • nutzungsbezogene Beurteilung von Untersuchungsergebnissen sowie der gegebenen Gefahrenlage und Ableitung von Maßnahmenvorschlägen.

2.5
Sachgebiet "Sanierung"

2.5.1
Fachrichtung

  • Studium des Bauingenieurwesens, der Geologie oder Verfahrenstechnik mit geeigneten Studienschwerpunkten,

  • Studium anderer Fachrichtungen der Naturwissenschaften oder Ingenieurwissenschaften, wenn der Nachweis einer für das Sachgebiet hinreichenden Ausbildung erbracht wird.

2.5.2
Besondere fachliche Befähigungen

Die oder der Sachverständige muss in der Lage sein, alle Untersuchungen und Beurteilungen zur Auswahl von Sanierungsmaßnahmen durchzuführen (Sanierungsuntersuchungen), ein Sanierungskonzept und einen Sanierungsplan zu erarbeiten.

Die Sachverständigen müssen außerdem in der Lage sein, die Planung und Vergabe von Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und die Ausführung fachlich zu begleiten sowie deren Wirksamkeit zu überwachen.

2.5.3
Besondere fachliche Kenntnisse

  • Probennahme, -behandlung und -analytik von Böden, Bodenmaterialien, Oberflächen-, Sicker- und Grundwasser, Bodenluft und Deponiegas,

  • Grundlagen und Verfahren des Erd- und Grundbaus, Verfahren zum Bodenaushub und zur Baugrubensicherung,

  • Eignung, Einsatzgrenzen, Umweltauswirkungen, Art und Menge anfallender Abfälle und Überwachung von Sicherungs- und Dekontaminationsverfahren sowie Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen,

  • Struktur und Inhalt einer Sanierungsuntersuchung,

  • Bestandsaufnahme und Beurteilung vorliegender Untersuchungsergebnisse und Gutachten im Hinblick auf Sanierungsmaßnahmen und die Notwendigkeit von Vor- oder Eignungsversuchen,

  • Ausarbeitung erforderlicher Untersuchungsprogramme zur Ermittlung geeigneter und verhältnismäßiger Sanierungs- oder sonstiger Maßnahmen,

  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Konkretisierung von Sanierungsstrategien sowie nutzungs- und schutzgutbezogenen Sanierungszielen,

  • Einfluss von Schadstoff-, Matrix- und Untergrundeigenschaften auf die Eignung von Sanierungsverfahren,

  • Notwendigkeit begleitender Immissions- und Arbeitsschutzmaßnahmen,

  • Organisation von Arbeitsabläufen,

  • Anforderungen an Zwischenlager für kontaminiertes Material,

  • Möglichkeiten der Verwertung und Beseitigung von Bodenmaterialien und Abfällen,

  • Durchführung von Kostenschätzungen, Kostenvergleichsrechnungen sowie Nutzen-Kosten-Untersuchungen und Kostenwirksamkeitsbetrachtungen zur Auswahl von Sanierungsmaßnahmen,

  • genehmigungsrechtliche Erfordernisse der Sanierungsverfahren,

  • Planung, Ausschreibung, Begleitung und Überwachung von gewerblichen Arbeiten einschließlich Abbruch- und Rückbaumaßnahmen mit kontaminierter Bausubstanz,

  • Untersuchung und Beurteilung von Baumaterialien und Bauteilen im Hinblick auf die Qualitätssicherung bei baulichen Maßnahmen (zum Beispiel Sicherungsmaßnahmen),

  • Maßnahmen zur Überwachung der Wirksamkeit von Sanierungsmaßnahmen (Planung, Durchführung und Beurteilung) und

  • spezielle fachliche Regelwerke und Arbeitshilfen.

2.6
Sachgebiet "Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wasser"

2.6.1
Fachrichtung

  • Studium der Bodenwissenschaften, Agrarwissenschaften, Geologie, Geoökologie, Geografie mit geeigneten Studienschwerpunkten,

  • Studium anderer Fachrichtungen der Naturwissenschaften oder Ingenieurwissenschaften, wenn der Nachweis einer für das Sachgebiet hinreichenden Ausbildung erbracht wird.

2.6.2
Besondere fachliche Befähigungen

Die oder der Sachverständige muss in der Lage sein, alle Untersuchungen von Böden im Zusammenhang mit der Gefährdungsabschätzung von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wasser durchzuführen, Maßnahmen zur Begrenzung der Bodenerosion durch Wasser zu planen und die Ergebnisse solcher Untersuchungen und Planungen zu beurteilen sowie die Vergabe von gewerblichen Leistungen fachlich zu begleiten.

2.6.3
Besondere fachliche Kenntnisse

  • Erkennen, Erfassen und Beurteilen aktueller Erosionsformen im Gelände,

  • Ermittlung und Abgrenzung von Erosionsflächen,

  • Bodenansprache im Gelände (insbesondere Horizontierung, Bodenart, Bodengefüge, Humusgehalt),

  • Gewinnung repräsentativer Bodenproben,

  • bodenphysikalische Untersuchungsmethoden,

  • erosionsbestimmende Faktoren (Bodeneigenschaften, Niederschlag, Relief, Bodenbedeckung),

  • nutzungs- und bewirtschaftungsbedingte Einflüsse auf die Erosion,

  • Simulations- und Prognosemodelle zur Beschreibung der Erosion,

  • Beurteilung von Offsite-Schäden,

  • Maßnahmen zur Erosionsminderung,

  • Schutz und Beschränkungsmaßnahmen (insbesondere Bewirtschaftungsmaßnahmen, Nutzungsänderung, Nutzungsbeschränkung),

  • Maßnahmen zur Beseitigung von Erosionsschäden,

  • Sicherungsmaßnahmen,

  • spezielle fachliche Regelwerke und Arbeitshilfen.