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§ 14b NHG - Verwendung der Studienqualitätsmittel

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
Amtliche Abkürzung
NHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22210

(1) 1Die Studienqualitätsmittel sind für die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu verwenden. 2In diesem Rahmen sollen sie vorrangig verwendet werden, um das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu verbessern. 3Soweit aus den Studienqualitätsmitteln zusätzliches Lehrpersonal finanziert wird, darf es nur zu solchen Lehraufgaben verpflichtet werden, die das für die Studiengänge erforderliche Lehrangebot ergänzen oder vertiefen. 4Die Studienqualitätsmittel sind innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Zahlung zweckentsprechend zu verausgaben. 5Die Studienqualitätsmittel, die nicht innerhalb dieser Frist verausgabt werden, vermindern den auf die jeweilige Hochschule nach § 14a Abs. 2 Satz 1 entfallenden Betrag für das nächstfolgende Semester oder Trimester, für das Studienqualitätsmittel noch nicht gewährt wurden, in entsprechender Höhe. 6Das Fachministerium kann bei Vorliegen besonderer Gründe die Frist des Satzes 4 verlängern.

(2) 1Die Hochschule bildet eine Studienqualitätskommission, die mindestens zur Hälfte mit Studierenden besetzt ist. 2Über die Verwendung der Studienqualitätsmittel entscheidet das Präsidium im Einvernehmen mit der Studienqualitätskommission. 3Das Nähere, insbesondere die Zusammensetzung der Kommission, regelt die Grundordnung.

(3) Soweit die Studienqualitätsmittel pauschal auf die Fakultäten und vergleichbare Organisationseinheiten verteilt sind, tritt an die Stelle der Studienqualitätskommission die Studienkommission (§ 45).

(4) 1Jede Hochschule berichtet dem Fachministerium zum 31. März und zum 30. September über die Verwendung der Studienqualitätsmittel in den vorangegangenen Semestern oder Trimestern. 2Die Hochschule veröffentlicht den Bericht auf ihrer Internetseite.