§ 31 APVO-AD-Archiv - Übergangsvorschrift
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Archivdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (APVO-AD-Archiv)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-AD-Archiv
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
(1) Für Anwärterinnen und Anwärter, die sich am 3. März 2020 im Vorbereitungsdienst befanden, ist § 13 in der an diesem Tag geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.
(2) Für Referendarinnen und Referendare, die sich am 31. Dezember 2021 im Vorbereitungsdienst befanden, ist § 29 in der an diesem Tag geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.