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Abschnitt 47 WFB - Förderentscheidung

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen - WFB)
Amtliche Abkürzung
WFB
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23400

47.1 Unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen über die Förderentscheidung in § 6 NWoFG finden die VV Nrn. 4 und 5 zu § 44 LHO entsprechende Anwendung mit folgenden Maßgaben:

47.1.1
Grundsätzlich wird in der Eigentumsförderung ein Zuwendungsbescheid erteilt und in der Mietwohnraumförderung der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Fördervertrag) angeboten,

47.1.2
anstelle der Nummer 3.1.1 ANBest-P findet bei der Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen die Nummer 49.2 Anwendung.

47.2 In die Förderentscheidung ist im Fall einer Mietwohnraumförderung ein Verweis auf den DAWI-Freistellungsbeschluss aufzunehmen.

47.3 Die Bewilligungsstelle übermittelt der Wohnraumförderstelle eine Kopie der Förderentscheidung nach § 6 Abs. 1 Satz 3 NWoFG.