§ 3 AufgÜVO-LwK
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Übertragung von Aufgaben auf die Landwirtschaftskammern
- Redaktionelle Abkürzung
- AufgÜVO-LwK,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78120
Die Landwirtschaftskammer Hannover ist nach Artikel 1 Abs. 2 des Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg über die Errichtung einer Verkaufsstelle vom 8./30. Mai 2000 (Nds. GVBl. S. 126) Trägerin der gemeinsamen Verkaufsstelle nach § 8 Abs. 2 der Zusatzabgabenverordnung. Die Verkaufsstelle führt nach Artikel 3 des Staatsvertrages die ihr nach der Zusatzabgabenverordnung zugewiesenen Aufgaben durch.