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§ 20 NKAG - Übergangsvorschrift

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Amtliche Abkürzung
NKAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20310010000000

Satzungsregelungen, die den §§ 9 und 10 in der ab 1. Januar 2007 geltenden Fassung nicht mehr entsprechen, bleiben bis zum 31. Dezember 2007 wirksam, sofern sie nicht geändert oder aufgehoben werden.