Abschnitt 1 BioGAnlZustÜRdErl
Bibliographie
- Titel
- Übertragung der Zuständigkeit für Biogasanlagen gemäß ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz
- Redaktionelle Abkürzung
- BioGAnlZustÜRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28500
Auf Antrag wird den Landkreisen Diepholz, Lüneburg, Ammerland, Northeim und Oldenburg gemäß Nummer 8.1 Buchst. a der Anlage zu § 1 Abs. 1 ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz vom 27.10.2009 (Nds. GVBl. S. 374) die Zuständigkeit für genehmigungsbedürftige Biogasanlagen der Nummern 1.4 und 8.6 (der Spalten 1 und 2) des Anhangs der 4. BImSchV, die einem landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder gewerblich tierhaltenden Betrieb zuzurechnen sind, bis auf Widerruf übertragen.
Dieser RdErl. tritt am 1.4.2010 in Kraft.
An die
Landkreise Northeim und Oldenburg
Nachrichtlich:
An die
Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Göttingen und Oldenburg