Abschnitt 1 VwMMIBeschl 2010 - I.
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsmodernisierung 2010; Organisations- und Standortentscheidungen im Geschäftsbereich des MI
- Redaktionelle Abkürzung
- VwMMIBeschl 2010,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20100
- 1.
Mit Wirkung vom 1.1.2011 besteht im MI die Referatsgruppe "Regierungsvertretungen" mit den Standorten Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg.
- 2.
Das MI wird beauftragt, mit den beteiligten Ministerien Vereinbarungen zur funktionalen Stärkung der Regierungsvertretungen bei der ressortübergreifenden Zusammenarbeit zu treffen.
- 3.
Für die in den Regierungsvertretungen wahrgenommenen Aufgaben wird im Schriftverkehr nach außen wie bisher die amtliche Behördenbezeichnung des jeweiligen Ministeriums mit dem Zusatz "Regierungsvertretung (Name des Standortes)" geführt.
- 4.
Mit Wirkung vom 1.1.2011 werden die folgenden Aufgaben des MI verlagert:
- a)
Beglaubigungen für den Auslandsverkehr (Apostillen) an die regionalen Polizeidirektionen in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück;
- b)
Abkommen zur internationalen Amtshilfe an die Polizeidirektion Lüneburg;
- c)
Leitung und Organisation der Durchführung der Ausbildung der juristischen Referendarinnen und Referendare in der dritten Ausbildungsstation (Verwaltung) und der Wahlstationen im öffentlichen Recht an die Oberlandesgerichte in Braunschweig, Celle und Oldenburg.
- 5.
Der Bezugsbeschluss zu a wird aufgehoben. Abschnitt II Nrn. 1 bis 3 des Bezugsbeschlusses zu b wird gestrichen.