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Abschnitt 1 HochwAbRdErl

Bibliographie

Titel
Ermittlung von Hochwasserabflussspenden für Fließgewässer
Redaktionelle Abkürzung
HochwAbRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Für die Planung von Bauwerken sowie sonstigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen in und an Fließgewässern sind die vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie, Postfach 10 10 62, 31110 Hildesheim, veröffentlichten und zu beziehenden "Hochwasserbemessungswerte für die Fließgewässer in Niedersachsen" (Heft 18/2003) grundsätzlich anzuwenden.

Eine Abweichung von den festgelegten Werten ist in fachlich begründeten Ausnahmefällen möglich, so z.B., wenn Bemessungswerte aus Niederschlags-Abfluss-Modellen vorliegen. Da für Gewässer mit Einzugsgebietsgrößen < 20 qkm keine Bemessungswerte ausgewiesen worden sind, müssen für diese Gewässer gesonderte hydrologische Untersuchungen zur Bestimmung von Scheitelabflüssen erfolgen.

Für Bauwerke, die besonderer gewässerkundlicher Grundlagen bedürfen, wie z.B. Talsperren und Rückhaltebecken, sind weitergehende hydrologische Untersuchungen durchzuführen.

An die
Dienststellen der Wasserwirtschaftsverwaltung
Unteren Wasserbehörden

Nachrichtlich:

An die
Gemeinden
Wasser- und Bodenverbände