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§ 117 LHO - Übergangsbestimmungen
zu den §§ 18 bis 18f, 34a und 62

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

§ 18 Abs. 1 bis 3 sowie die §§ 18a, 34a und 62 Satz 5 in der bis zum 30. November 2019 geltenden Fassung sind letztmals auf das Haushaltsjahr 2019 anzuwenden. § 18 Abs. 1 bis 3, die §§ 18a bis 18f und 62 Satz 5 in der ab dem 1. Dezember 2019 geltenden Fassung sowie die aufgrund des § 18e erlassene Verordnung sind erstmals auf das Haushaltsjahr 2020 anzuwenden.