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§ 113 NGefAG - Inkrafttreten (2)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG)
Amtliche Abkürzung
NGefAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011100000000

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juli 1982 in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 treten § 17 Abs. 2 Satz 2, § 28 Abs. 2, § 42 Abs. 3 Satz 2, § 47 Abs. 8 Satz 2 und 3, § 68 Abs. 1, §§ 69, 70, 72 Abs. 3, § 74 Abs. 2 Satz 2 sowie § 79 Abs. 1 und 3 bis 5 am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.

(2) Amtl. Anm.:

Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten und die Paragraphenfolge des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 17. November 1981 (Nieders. GVBl. S. 347). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.