Anlage NArchtG - Leitlinien zu den Ausbildungsinhalten
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Architektengesetz (NArchtG)
- Amtliche Abkürzung
- NArchtG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77210
(zu § 6 Abs. 1 Nr. 1)
A. Allgemeines
Im Studium müssen die theoretischen und praktischen Aspekte der Fachrichtung gemessen an den jeweiligen Berufsaufgaben nach § 2 sowie den erforderlichen beruflichen Fähigkeiten und möglichen Tätigkeiten ausreichend zur Geltung kommen.
B. Fachrichtungen
I. Fachrichtung Architektur
Das Studium muss hauptsächlich auf Architektur mit Studieninhalten gemäß Artikel 46 Abs. 2 der Richtlinie 2005/36/EG ausgerichtet sein. In ihm müssen mindestens 240 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (Credit Points) in den nachfolgend genannten Sachgebietsgruppen erworben worden sein. In den einzelnen Sachgebietsgruppen müssen Credit Points mindestens in der jeweils angegebenen Anzahl erworben worden sein.
- 1.
Entwerfen und Gebäudelehre: 48 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Entwerfen, Entwurfsmethodik, Detailgestaltung, Gebäudelehre, Nutzungsplanung.
- 2.
Darstellung und Gestaltung: 12 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Gestaltungsgrundlagen, darstellende Geometrie, Freihandzeichnen, Malen, plastisches Gestalten, Modellbau, Fotografie, CAD, Präsentation, visuelle Kommunikation.
- 3.
Städtebau, Orts- und Regionalplanung: 6 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Städtebau, Siedlungswesen, Regionalplanung, Landschaftsplanung.
- 4.
Allgemeinwissenschaftliche Grundlagen der Architektur: 6 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Baugeschichte, Kunstgeschichte, Architekturtheorie, Baukultur, Denkmalpflege, Politikwissenschaften, Soziologie.
- 5.
Baukonstruktion und Tragwerksplanung: 24 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Baukonstruktion, Tragwerksplanung, Festigkeitslehre, Ausführungs- und Detailplanung.
- 6.
Baustoffe, Bauphysik und Gebäudetechnik: 12 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Baustoffkunde, Bauphysik, technischer Ausbau, energieeffizientes Bauen, Ökologie.
- 7.
Bauökonomie und Planungsmanagement: 6 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Datenverarbeitung, Vermessungskunde, Bauaufnahme, Baubetrieb, Kosten- und Terminplanung, Projektmanagement, Facility-Management.
- 8.
Recht und Regelwerke, gegebenenfalls auch als Bestandteil der Sachgebietsgruppen 1, 3, 5, 6 und 7: 6 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Planungsrecht, Bauordnungsrecht, privates Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht, Normen und Richtlinien.
Ist ein Sachgebiet der Sachgebietsgruppe 8 Bestandteil der Sachgebietsgruppe 1, 3, 5, 6 oder 7, so vermindert sich die Mindestzahl der Credit Points in der Sachgebietsgruppe 8 und erhöht sich die Mindestzahl der Credit Points in der anderen Sachgebietsgruppe entsprechend.
II. Fachrichtung Innenarchitektur
Das Studium muss hauptsächlich auf Innenarchitektur ausgerichtet sein. In ihm müssen mindestens 180 Credit Points in den nachfolgend genannten Sachgebietsgruppen erworben worden sein. In den einzelnen Sachgebietsgruppen müssen Credit Points mindestens in der jeweils angegebenen Anzahl erworben worden sein.
- 1.
Entwerfen: 48 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Entwerfen, Detailgestaltung, Möbel-Entwurf, Gebäudelehre, Innenraumbeleuchtung, Farbgestaltung, Nutzungsplanung.
- 2.
Darstellung und Gestaltung: 30 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Gestaltungsgrundlagen, darstellende Geometrie, Freihandzeichnen, Malen, plastisches Gestalten, Modellbau, Fotografie, CAD, Präsentation, visuelle Kommunikation.
- 3.
Allgemeinwissenschaftliche Grundlagen der Innenarchitektur: 12 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Baugeschichte, Kunstgeschichte, Designtheorie, Architekturtheorie, Städtebau, Politikwissenschaften, Soziologie, Wahrnehmungslehre.
- 4.
Bau- und Ausbaukonstruktion, Tragwerksplanung: 24 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Baukonstruktion, Tragwerksplanung, Ausbaukonstruktion, Möbelkonstruktion, Ausführungs- und Detailplanung.
- 5.
Materialien, Bauphysik und Gebäudetechnik: 14 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Materialkunde, Bauphysik, technischer Ausbau, Raumakustik, Lichttechnik.
- 6.
Bauökonomie und Planungsmanagement: 4 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Datenverarbeitung, Vermessungskunde, Bauaufnahme, Baubetrieb, Kosten- und Terminplanung, Projektmanagement.
- 7.
Recht und Regelwerke, gegebenenfalls als Bestandteil der Sachgebietsgruppen 1, 4, 5 und 6: 6 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Planungsrecht, Bauordnungsrecht, privates Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht, Normen und Richtlinien.
Ist ein Sachgebiet der Sachgebietsgruppe 7 Bestandteil der Sachgebietsgruppe 1, 4, 5 oder 6, so vermindert sich die Mindestzahl der Credit Points in der Sachgebietsgruppe 7 und erhöht sich die Mindestzahl der Credit Points in der anderen Sachgebietsgruppe entsprechend.
III. Fachrichtung Landschaftsarchitektur
Das Studium muss hauptsächlich auf Landschaftsarchitektur ausgerichtet sein. In ihm müssen mindestens 180 Credit Points in den nachfolgend genannten Sachgebietsgruppen erworben worden sein. In den einzelnen Sachgebietsgruppen müssen Credit Points mindestens in der jeweils angegebenen Anzahl erworben worden sein.
- 1.
Planung und Entwurf in der Landschaftsarchitektur: 48 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Grundlagen der Landschaftsarchitektur, Planungsmethodik, Entwerfen in der Landschaftsarchitektur, Vegetationsplanung, Entwerfen in der Landschaftsplanung.
- 2.
Landschafts- und Umweltplanung, Regionalplanung, Städtebau: 18 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Umwelt- und Landschaftsplanung, Stadtplanung, Städtebau, Landes- und Regionalplanung, Landschaftspflege und -entwicklung, Erholungsvorsorge und Tourismus.
- 3.
Darstellung und Gestaltung: 12 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Gestaltungsgrundlagen, Freihandzeichnen, Fotografie, Modellbau, CAD/GIS Präsentation, visuelle Kommunikation, Moderation.
- 4.
Allgemeinwissenschaftliche Grundlagen der Landschaftsarchitektur: 6 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Geschichte der Landschaftsarchitektur, Gartendenkmalpflege, Politikwissenschaften, Soziologie.
- 5.
Konstruktion und Technik im Garten- und Landschaftsbau: 18 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Baustoffkunde, Vegetationstechnik, Ingenieurbiologie, Bautechnik, Ausführungs- und Detailplanung.
- 6.
Naturwissenschaften: 18 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Botanik und Vegetationskunde, Bodenkunde und Hydrogeologie, Tierökologie, Klimatologie, Ökologie.
- 7.
Ökonomie und Planungsmanagement: 6 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Datenverarbeitung, Vermessungskunde, Bauaufnahme, Baubetrieb, Kosten- und Terminplanung, Projektmanagement, Grünflächen- und Vegetationsmanagement.
- 8.
Recht und Regelwerke, gegebenenfalls als Bestandteil der Sachgebietsgruppen 1, 2, 5 und 7: 6 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Umwelt- und Naturschutzrecht, Planungsrecht, Bauordnungsrecht privates Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht, Normen und Richtlinien.
Ist ein Sachgebiet der Sachgebietsgruppe 8 Bestandteil der Sachgebietsgruppe 1, 2, 5 oder 7, so vermindert sich die Mindestzahl der Credit Points in der Sachgebietsgruppe 8 und erhöht sich die Mindestzahl der Credit Points in der anderen Sachgebietsgruppe entsprechend.
IV. Fachrichtung Stadtplanung
Das Studium muss hauptsächlich auf Stadtplanung ausgerichtet sein. In ihm müssen mindestens 180 Credit Points in den nachfolgend genannten Sachgebietsgruppen erworben worden sein. In den einzelnen Sachgebietsgruppen müssen Credit Points mindestens in der jeweils angegebenen Anzahl erworben worden sein.
- 1.
Stadtplanerische Projektarbeit und städtebauliches Entwerfen
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Grundlagen der Stadtplanung, städtebauliches Entwerfen, konzeptionelle und strategische Planlösungen, Stadtentwicklungsplanung.
- 2.
Städtebau, Stadtgestaltung, Gebäudelehre und Siedlungswesen
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Städtebau, Siedlungswesen, Wohnungsbau, Gebäudelehre, Stadtgestaltung.
In den Sachgebietsgruppen 1 und 2 zusammen 54 Credit Points.
- 3.
Theoretische und kulturelle Aspekte der Stadtplanung: 12 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Planungstheorie, Architekturtheorie, Stadtbaugeschichte, Baugeschichte, Denkmalpflege.
- 4.
Technische Grundlagen:
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Verkehrsplanung, Ver- und Entsorgungsplanung, Stadt- und Bautechnik.
- 5.
Ökologische Grundlagen:
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Stadt- und Landschaftsökologie, Umweltplanung und -schutz.
- 6.
Sozialwissenschaftliche und ökonomische Grundlagen:
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Stadtökonomie, Immobilienwirtschaft, Bodenordnung, Soziologie, Politikwissenschaft.
In den Sachgebietsgruppen 4, 5 und 6 zusammen 30 Credit Points.
- 7.
Rechtliche Grundlagen, Instrumente und Verfahren, gegebenenfalls als Bestandteil der Sachgebietsgruppen 1, 2 und 5: 12 Credit Points
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Planungsrecht, Bauordnungsrecht, besonderes Städtebaurecht, Instrumente und Verfahren der Stadtplanung, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Umwelt- und Immissionsschutzrecht, privates Bau- und Architektenrecht.
Ist ein Sachgebiet der Sachgebietsgruppe 7 Bestandteil der Sachgebietsgruppe 1, 2 oder 5, so vermindert sich die Mindestzahl der Credit Points in der Sachgebietsgruppe 7 und erhöht sich die Mindestzahl der Credit Points in der anderen Sachgebietsgruppe entsprechend.
- 8.
Methoden und Techniken der Bestandsermittlung und Plandarstellung:
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Vermessungskunde, Bauaufnahme, Bestandsaufnahme und -bewertung, Statistik, Datenverarbeitung, darstellende Geometrie, CAD/GIS, Darstellungs- und Präsentationstechniken.
- 9.
Prozessgestaltung und Planungsmanagement:
Zu der Sachgebietsgruppe gehören beispielsweise die Sachgebiete
Planungssteuerung, Projektmanagement, formelle und informelle Beteiligungsverfahren, visuelle Kommunikation, Moderation.
In den Sachgebietsgruppen 8 und 9 zusammen 30 Credit Points.