Abschnitt 1 VRBefErl
Bibliographie
- Titel
- Vertretungsrechtliche Befugnisse
- Redaktionelle Abkürzung
- VRBefErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20120
Gemäß Abschnitt IV Unterabschn. D des Bezugserlasses nimmt das Niedersächsische Landesarchiv die vertretungsrechtlichen Befugnisse für Angelegenheiten des Niedersächsischen Landesarchivs in gerichtlichen Mahnverfahren nach den §§ 688 ff. ZPO, jedoch nur bis zur Erhebung eines Widerspruchs nach § 694 oder Einlegung eines Einspruchs nach § 700 ZPO, wahr.
Dieser Erl. tritt am 11. 12. 2014 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2019 außer Kraft.
An das
Niedersächsische Landesarchiv