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Abschnitt 1 OFDH-NOrgBeschl

Bibliographie

Titel
Neuorganisation der OFD Hannover; Eingliederung des NLBV und des Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
OFDH-NOrgBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20130

Die LReg hat die folgenden Beschlüsse gefasst:

  1. 1.

    Das NLBV wird mit Ablauf des 31.12.2009 aufgelöst.

  2. 2.

    Mit der Auflösung des NLBV werden dessen bisherige Organisationseinheiten einschließlich ihrer Aufgaben auf die OFD Hannover übertragen. Die dezentralen Standorte in Aurich, Braunschweig, Hannover und Lüneburg bleiben erhalten. Die OFD Hannover ist damit Nachfolgeeinrichtung des NLBV.

  3. 3.

    Die Aufgaben und das Personal der Fondsverwaltung des Landesliegenschaftsfonds (LFN) sowie der Fiskuserbschaften werden mit Wirkung vom 1.1.2010 in die OFD Hannover eingegliedert. Die bisherigen Außenstellen der Fondsverwaltung des LFN (Hannover, Braunschweig/Göttingen, Lüneburg, Oldenburg/Osnabrück) bestehen fort. Die Rechts- und Fachaufsicht verbleibt im MF.

  4. 4.

    Die OFD Hannover wird mit Wirkung vom 1.1.2010 umbenannt in "Oberfinanzdirektion Niedersachsen" (OFD Niedersachsen).

  5. 5.

    Die Dienst- und Fachaufsicht über die OFD Niedersachsen liegt beim MF. Abweichend hiervon verbleibt die Fachaufsicht über die Fälle der Wiedergutmachung nach dem BEG weiterhin beim MI.

  6. 6.

    Das MF wird beauftragt, die im Zuge der Neuorganisation der OFD Hannover erforderlichen organisatorischen, personalrechtlichen, personalwirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Maßnahmen zu regeln.

  7. 7.

    Der Bezugserlass zu a und der Bezugsbeschluss zu b werden mit Wirkung vom 1.1.2010 aufgehoben.

- Nds. MBl. Nr. 48/2009 S. 1046