Abschnitt 1 NdsK-ÄndVtr 2012 - 1. (1)
Bibliographie
- Titel
- Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen zur Änderung des Konkordats vom 26. Februar 1965
- Redaktionelle Abkürzung
- NdsK-ÄndVtr 2012,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22300
§ 6 der Anlage zum Konkordat wird wie folgt geändert:
- a)
Absatz 5 wird gestrichen.
- b)
Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 5.
Der Tag, an dem der Vertrag nach seiner Nummer 2 Satz 2 in Kraft tritt, ist nach Absatz 3 des Gesetzes zu dem Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen zur Änderung des Konkordats vom 17. Juli 2012 (Nds. GVBl. S. 244) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.