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Anhang 1 ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz - Wirtschaftszweige entsprechend der NACE Rev. 2 - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft - (Verordnung [EG] Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 [ABl. EU Nr. L 393 S. 1], geändert durch die Verordnung [EG] Nr. 295/2008 vom 11. März 2008 [ABl. EU Nr. L 97 S. 13])

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
71000

(zu Nr. 8.1 Buchst. a der Anlage zu § 1 Abs. 1 der ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz)

NACE Rev. 2 KlassifikationBezeichnung
01Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
02Forstwirtschaft und Holzeinschlag
03Fischerei und Aquakultur
13.3Veredlung von Textilien und Bekleidung - nur Beflocken und Bedrucken von Textilien (Sofortservice)
35.11.1Elektrizitätserzeugung ohne Verteilung (nur Windkraftanlagen)
38.11Sammlung nicht gefährlicher Abfälle in öffentlich zugänglichen Depotcontainern außerhalb von Wertstoffhöfen, in denen Abfälle überwiegend aus privaten Haushaltungen zum Zweck der Verwertung eingesammelt werden
41Hochbau
42Tiefbau
43Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
47Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 1)
55Beherbergung
56Gastronomie
58Verlagswesen
59Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
60Rundfunkveranstalter
62Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
63Informationsdienstleistungen
64Erbringung von Finanzdienstleistungen
65Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)
66Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
68Grundstücks- und Wohnungswesen
69Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung
70Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung
71Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung
73Werbung und Marktforschung
74Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
75Veterinärwesen
77Vermietung von beweglichen Sachen
78Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
79Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen
80Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
81Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau
82Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g.
84Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
85Erziehung und Unterricht
86Gesundheitswesen
87Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)
88Sozialwesen (ohne Heime)
90Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten
91Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten
92Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
93Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung
94Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport)
95Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern
96Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen - mit Ausnahme von Wäscherei und chemischer Reinigung (96.01)

Die Zuordnung von Anlagen zu den NACE-Schlüsseln nimmt das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt vor. Bei mehreren Möglichkeiten steht die technische Zuordnung im Vordergrund.

Ausgenommen sind Tankstellen, die in einem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit einem Betrieb stehen, dessen Hauptzweck der Handel oder die Reparatur von Kraftfahrzeugen ist.