§ 59 HKGInhalt der Weiterbildung
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Redaktionelle Abkürzung
- HKG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064070000000
Die Weiterbildung umfasst insbesondere
- 1.die Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich der Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt und
- 2.die notwendigen Maßnahmen der Rehabilitation.
Für das Gebiet "Kieferorthopädie" ist die Weiterbildung im Krankenhaus ausgeschlossen.