§ 2 NFeiertagsG
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG)
- Amtliche Abkürzung
- NFeiertagsG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11420010000000
(1) Staatlich anerkannte Feiertage sind:
- a)Neujahrstag,
- b)Karfreitag,
- c)Ostermontag,
- d)der 1. Mai,
- e)Himmelfahrtstag,
- f)Pfingstmontag,
- g)der 3. Oktober, als Tag der Deutschen Einheit,
- h)1. Weihnachtstag,
- i)2. Weihnachtstag.
Der 31. Oktober 2017 ist als Reformationsjubiläum zum 500. Jahrestag des Thesenanschlags Martin Luthers ein Feiertag im Sinne des Satzes 1.
(2) Diese Tage sind Fest-, allgemeine oder gesetzliche Feiertage im Sinne bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften.