§ 1 NÜVO - Regelungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Verordnung über die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten (Niedersächsische Überprüfungsverordnung - NÜVO)
- Amtliche Abkürzung
- NÜVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 71310
1Diese Verordnung bestimmt über die in § 1 Abs. 1 bis 3 der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292) in der jeweils geltenden Fassung bestimmten kehr- oder überprüfungspflichtigen Anlagen hinaus weitere Anlagen, die zum Zweck der Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit überprüft werden müssen. 2Sie bestimmt auch die für die Überprüfung der weiteren Anlagen und die Amtshandlungen und Leistungen in Bezug auf andere durch Landesrecht den Bezirksschornsteinfegermeisterinnen und Bezirksschornsteinfegermeistern übertragenen Aufgaben zu erhebenden Gebühren.