Versionsverlauf

Pflichtfeld

§ 88 HKG - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten(1)

Bibliographie

Titel
Kammergesetz für die Heilberufe (HKG)
Amtliche Abkürzung
HKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064070000000

(1) Dieses Gesetz tritt am 30. Juni 1996 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:

  1. 1.
    das Kammergesetz für die Heilberufe in der Fassung vom 30. Mai 1980 (Nds. GVBl. S. 193), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 18. Februar 1994 (Nds. GVBl. S. 84),
  2. 2.
    die Wahlordnung für die Wahlen zu den Kammerversammlungen der Ärztekammer, Apothekerkammer, Tierärztekammer und Zahnärztekammer vom 9. Oktober 1972 (Nds. GVBl. S.457), geändert durch Verordnung vom 18. Februar 1980 (Nds. GVBl. S. 43),
  3. 3.
    die Verordnung über die Weiterbildung der Ärzte in dem Gebiet "Öffentliches Gesundheitswesen" vom 7. Juli 1981 (Nds. GVBl. S. 174).

(3) Für Ärztinnen und Ärzte, die die Weiterbildung in dem Gebiet "Öffentliches Gesundheitswesen" vor dem 30. Juni 1996 begonnen haben, richtet sich die Weiterbildung einschließlich der Prüfung nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen.

(1) Amtl. Anm.:

Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 19. Juni 1996 (Nds. GVBl. S. 259). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.