Abschnitt 1 BBergGZuErl
Bibliographie
- Titel
- Zuständigkeiten nach dem Bundesberggesetz und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Bergverordnungen
- Redaktionelle Abkürzung
- BBergGZuErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 75100000000029
Das Landesbergamt ist zuständige Behörde für die Ausführung des BBergG und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Bergverordnungen, und zwar auch im Bereich des Festlandsockels sowie für alle Aufgaben der Bergaufsicht, die nicht ausdrücklich anderen Behörden zugewiesen sind, oder sofern sich aus den nachfolgenden Nrn. nichts anderes ergibt.