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§ 13 APVO-AD-Archiv - Zwischenprüfung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Archivdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (APVO-AD-Archiv)
Amtliche Abkürzung
APVO-AD-Archiv
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

1Die Fachstudien schließen mit einer Zwischenprüfung ab, die vor dem bei der Archivschule gebildeten Prüfungsausschuss abzulegen ist. 2Das Prüfungsverfahren richtet sich nach den §§ 11 bis 16 mit Ausnahme des § 15 Abs. 5 Satz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Archivdienst in Hessen vom 30. November 2011 (Staatsanzeiger für das Land Hessen S. 1622).