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Abschnitt 4 NLpBOrgRdErl - Kuratorium

Bibliographie

Titel
Errichtung einer Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung; Organisation und Aufgaben
Redaktionelle Abkürzung
NLpBOrgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22700

4.1 Die politische Ausgewogenheit und die Wirksamkeit der Arbeit der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung werden von einem aus Mitgliedern aller Fraktionen des LT bestehenden Kuratorium sichergestellt.

4.2 Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom LT auf Vorschlag der Fraktionen des LT für jede Legislaturperiode benannt.

4.3 Die Direktorin oder der Direktor leitet dem Kuratorium die jährlichen Haushaltsvoranschläge, Planungsberichte und Tätigkeitsberichte zur Stellungnahme zu. Sie oder er unterrichtet das Kuratorium rechtzeitig über alle bedeutsamen Vorhaben sowie über Empfehlungen und Stellungnahmen des Fachbeirats.

4.4 An den Sitzungen des Kuratoriums nehmen die Direktorin oder der Direktor, Vertreterinnen und Vertreter des MWK sowie die oder der Vorsitzende des Fachbeirats mit beratender Stimme teil.