Anlage 1 NÜVO - Gebührenverzeichnis
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Verordnung über die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten (Niedersächsische Überprüfungsverordnung - NÜVO)
- Amtliche Abkürzung
- NÜVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 71310
(zu § 3 Abs. 1)
Nr. | Bezeichnung | Anzahl der Arbeitswerte |
---|---|---|
1 | Arbeitsgebühren für die Überprüfung von Dunstabzugsanlagen | |
1.1 | für die erste Anlage | 9,9 |
1.2 | für jede weitere Anlage | 6,6 |
1.3 | für jede notwendige Prüföffnung im gleichen Geschoss | 3,3 |
1.4 | für jede notwendige Prüföffnung im anderen Geschoss | 6,6 |
1.5 | für die Überprüfung der Mündung ohne Ventilator | 3,3 |
1.6 | für die Überprüfung der Mündung mit Ventilator | 9,9 |
2 | Arbeitsgebühren für Bescheinigungen nach § 40 Abs. 8 der Niedersächsischen Bauordnung | |
2.1 | Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen | |
2.1.1 | Bescheinigung der Tauglichkeit von Abgasanlagen | |
2.1.1.1 | für jedes selbständige Gebäude | 30,0 |
2.1.1.2 | Zuschlag je angefangenen Meter der Abgasanlage | 0,9 |
2.1.1.3 | Zuschlag für die Dichtheitsprüfung der Abgasanlage je Arbeitsminute | 0,8 |
2.1.1.4 | Ausstellen der Bescheinigung | 10,0 |
2.1.2 | Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit von Feuerungsanlagen | |
2.1.2.1 | für jedes selbständige Gebäude | 18,0 |
2.1.2.2 | Zuschlag je angefangenen Meter der Abgasanlage | 0,9 |
2.1.2.3 | Zuschlag für die Dichtheitsprüfung der Abgasanlage je Arbeitsminute | 0,8 |
2.1.2.4 | Zuschlag je Feuerstätte mit Außenwandanschluss | 4,4 |
2.1.2.5 | Ausstellen der Bescheinigung | 10,0 |
2.1.3 | Gleichzeitige Bescheinigung der Tauglichkeit von Abgasanlagen und der sicheren Benutzbarkeit von Feuerungsanlagen | |
2.1.3.1 | für jedes selbständige Gebäude | 30,0 |
2.1.3.2 | Zuschlag je angefangenen Meter der Abgasanlage | 1,8 |
2.1.3.3 | Zuschlag für die Dichtheitsprüfung der Abgasanlage je Arbeitsminute | 0,8 |
2.1.3.4 | Zuschlag je Feuerstätte mit Außenwandanschluss | 4,4 |
2.1.3.5 | Ausstellen der Bescheinigung | 10,0 |
2.2 | Bei der Änderung von Feuerungsanlagen | |
2.2.1 | Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit von Feuerungsanlagen | |
2.2.1.1 | für jedes selbständige Gebäude | 18,0 |
2.2.1.2 | Zuschlag je angefangenen Meter der Abgasanlage | 1,8 |
2.2.1.3 | Zuschlag für die Dichtheitsprüfung der Abgasanlage je Arbeitsminute | 0,8 |
2.2.1.4 | Zuschlag je Feuerstätte mit Außenwandanschluss | 4,4 |
2.2.1.5 | Ausstellen der Bescheinigung | 10,0 |
2.3 | Zuschlag für die rechnerische Überprüfung der Sicherstellung der Zufuhr der notwendigen Verbrennungsluft für die Feuerstätte, je Arbeitsminute | 0,8 |
2.4 | Wiederholungsprüfung nach Nr. 2.1, 2.2 oder 2.3 | die Hälfte des Betrages nach Nr. 2.1, 2.2 oder 2.3 |