Abschnitt I VollzLOrgAV

Bibliographie

Titel
Organisation der Vollzugslandschaft
Redaktionelle Abkürzung
VollzLOrgAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34200

1.
Mit Wirkung vom 1.1.2011 wird die Justizvollzugsanstalt Braunschweig als Abteilung Braunschweig der JVA Wolfenbüttel angeschlossen. Die Abteilung Helmstedt der JVA Braunschweig wird mit Wirkung vom gleichen Tag eine Abteilung der JVA Wolfenbüttel.

2.
Mit Wirkung vom 1.1.2011 wird die JVA Lingen-Damaschke als Abteilung Damaschke der JVA Lingen angeschlossen.

3.
Mit Wirkung vom 1. 7. 2011 wird die Abteilung Verden der Justizvollzugsanstalt Vechta in eine Einrichtung für den Jugendarrestvollzug (Jugendarrestanstalt) umgewidmet.

4.
Mit Ablauf des 31.12.2011 wird die Jugendarrestanstalt Bückeburg bei der Jugendanstalt Hameln geschlossen.

5.
Mit Wirkung vom 1.7.2012 wird als weitere Justizvollzugsanstalt die Justizvollzugsanstalt Bremervörde eingerichtet.

6.
Mit Ablauf des 31.12.2012 werden die Abteilung Cuxhaven der Justizvollzugsanstalt Oldenburg, die Abteilung Bad Gandersheim der Justizvollzugsanstalt Rosdorf und die Abteilung Achim der Justizvollzugsanstalt Vechta geschlossen.

7.
Mit Ablauf des 31. 3. 2013 wird die Abteilung Stade der Justizvollzugsanstalt Uelzen geschlossen.

8.
Mit Ablauf des 31. 12. 2013 wird die Abteilung Gerichtsstraße der Justizvollzugsanstalt Oldenburg geschlossen.

9.
Mit Ablauf des 31. 12. 2014 wird die Abteilung Salinenmoor der Justizvollzugsanstalt Celle geschlossen.

10.
Mit Ablauf des 31. 12. 2014 wird die Abteilung Aurich der Justizvollzugsanstalt Meppen als Abteilung des Justizvollzuges geschlossen.

11.
Die in Niedersachsen bestehenden Justizvollzugseinrichtungen ergeben sich aus der Anlage.

12.
Die sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten der Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten ergeben sich aus dem Einweisungs- und Vollstreckungsplan für das Land Niedersachsen in der jeweils gültigen Fassung.