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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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Nj
NJG,NI - Niedersächsisches Justizgesetz
§§ 88 - 91, Fünfter Teil - Finanzgerichtsbarkeit
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MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum bis
§§ 88 - 91, Fünfter Teil - Finanzgerichtsbarkeit
§ 88 NJG, Finanzgericht
§ 89 NJG, Anzahl der Senate
§ 90 NJG, Vertrauensleute im Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
§ 91 NJG, Finanzrechtsweg in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten