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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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NWaldLG,NI - Niedersächsisches Wald- und Landschaftsordnungsgesetz
§§ 18 - 22, Fünfter Teil - Maßnahmen gegen Waldbrände und Schädlinge
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Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum bis
§§ 18 - 22, Fünfter Teil - Maßnahmen gegen Waldbrände und Schädlinge
§ 18 NWaldLG, Bestellung von Waldbrandbeauftragten
§ 19 NWaldLG, Aufgaben und Befugnisse der Waldbrandbeauftragten
§ 20 NWaldLG, Kreiswaldbrandbeauftragte
§ 21 NWaldLG, Schutz vor Brand- und Schädlingsgefahren
§ 22 NWaldLG, Beihilfe zur Brandschutzversicherung