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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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GVGA,NI - Gerichtsvollzieher-Geschäftsanweisung
§§ 9 - 201, Zweiter Teil - Einzelne Geschäftszweige
§§ 30 - 155, Zweiter Abschnitt - Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO
§§ 30 - 66, A. - Allgemeine Vorschriften
§§ 31 - 34, II. - Der Auftrag und seine Behandlung
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§§ 31 - 34, II. - Der Auftrag und seine Behandlung
§ 31 GVGA, Auftrag zur Zwangsvollstreckung (§§ 753 bis 758 ZPO)
§ 32 GVGA, Aufträge zur Vollstreckung gegen vermögenslose Schuldner
§ 33 GVGA, Zeit der Zwangsvollstreckung (§ 758a Absatz 4 ZPO)
§ 34 GVGA, Unterrichtung des Gläubigers