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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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§§ 143 - 151, Viertes Kapitel - Besuche, Schriftwechsel, Telefongespräche und Pakete
§ 143 NJVollzG, Recht auf Besuch, Zulassung
§ 144 NJVollzG, Überwachung von Besuchen
§ 145 NJVollzG, Recht auf Schriftwechsel
§ 146 NJVollzG, Überwachung des Schriftwechsels
§ 147 NJVollzG, Anhalten von Schreiben
§ 148 NJVollzG, Telefongespräche
§ 149 NJVollzG, Verkehr mit Verteidigerinnen und Verteidigern, der Führungsaufsichtsstelle sowie der Bewährungs- und Gerichtshilfe
§ 150 NJVollzG, Pakete
§ 151 NJVollzG, Gegenstände in Schreiben