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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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NBrandSchG,NI - Niedersächsisches Brandschutzgesetz
§§ 8 - 24a, Zweiter Teil - Feuerwehren
§§ 23 - 24a, Achter Abschnitt - Einsatzleitung
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§§ 23 - 24a, Achter Abschnitt - Einsatzleitung
§ 23 NBrandSchG, Leitung von Einsätzen
§ 24 NBrandSchG, Befugnisse der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters
§ 24a NBrandSchG, Einsatz von Einheiten des Katastrophenschutzes