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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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GKKN,NI - Klinisches Krebsregistergesetz
§§ 14 - 21, Viertes Kapitel - Datenübermittlung
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§§ 14 - 21, Viertes Kapitel - Datenübermittlung
§ 14 GKKN, Verarbeitung der Daten von anderen Krebs registrierenden Einrichtungen, der Kammern sowie von Forschungseinrichtungen
§ 15 GKKN, Übermittlung von Daten an die Nutzerinnen und Nutzer
§ 16 GKKN, Daten für Tumorkonferenzen
§ 17 GKKN, Klärung von Einzelfragen mit Nutzerinnen und Nutzern
§ 18 GKKN, Begleitung von Regionalen Qualitätskonferenzen und Bereitstellung von Daten
§ 19 GKKN, Datenübermittlung an andere Krebs registrierende Einrichtungen
§ 20 GKKN, Datenübermittlung an Dritte zur Qualitätssicherung oder für Forschungszwecke
§ 21 GKKN, Datenübermittlung für Abrechnungszwecke