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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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GVGA,NI - Gerichtsvollzieher-Geschäftsanweisung
§§ 9 - 201, Zweiter Teil - Einzelne Geschäftszweige
§§ 30 - 155, Zweiter Abschnitt - Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO
§§ 67 - 126, B. - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
§§ 70 - 120, II. - Zwangsvollstreckung in bewegliche körperliche Sachen
§§ 100 - 117, 3. - Pfändung und Veräußerung in besonderen Fällen
§ 117, g) - Gleichzeitige Pfändung für mehrere Gläubiger
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§ 117, g) - Gleichzeitige Pfändung für mehrere Gläubiger
§ 117 GVGA, (§ 827 Absatz 3 ZPO)