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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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NDiszG,NI - Niedersächsisches Disziplinargesetz
§§ 73 - 74, Sechster Teil - Besondere Bestimmungen für einzelne Beamtengruppen
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§§ 73 - 74, Sechster Teil - Besondere Bestimmungen für einzelne Beamtengruppen
§ 73 NDiszG, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
§ 73a NDiszG, Beamtinnen und Beamte in Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe
§ 74 NDiszG, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte