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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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§§ 196 - 199, Sechster Abschnitt - Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
§ 196 GVGA, Zuständigkeit
§ 197 GVGA, Vollstreckung für Stellen außerhalb der Justizverwaltung
§ 198 GVGA, Vollstreckung von Entscheidungen in Straf- und Bußgeldverfahren über die Einziehung und die Unbrauchbarmachung von Sachen
§ 199 GVGA, Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren