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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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§§ 100 - 102, Fünfzehntes Kapitel - Aufhebung von Verwaltungsakten, Beschwerderecht, gerichtlicher Rechtsschutz
§ 100 NJVollzG, Aufhebung von Verwaltungsakten
§ 101 NJVollzG, Beschwerderecht
§ 102 NJVollzG, Gerichtlicher Rechtsschutz